Lagereinrichtungen / Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen kontrolliert werden.
Die europäische Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangen vom Betreiber von Lagersystemen die regelmäßige Prüfung der Regalanlagen, da Regale als Arbeitsmittel angesehen werden.
Diese Norm legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest. Die Regalinspektion erfolgt bei laufendem Betrieb vom Boden aus. Es werden Sichtkontrollen auf Deformation, Beschädigung und Fehlteile durchgeführt, sowie ein Abgleich der Belastungsschilder und der aufgebauten Regalanlage.
Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Sie Schäden an Lagereinrichtungen durch diese regelmäßige Prüfung effektiv vorbeugen!
Die Inspektion wird anhand eines Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert und für Sie in einem Protokoll für Ihre Unterlagen zusammengestellt. Beschädigte Bauteile werden markiert und eine Einschätzung der Nutzungssicherheit ausgesprochen.
Sie erhalten außerdem ein unverbindliches Angebot über die Instandsetzung der eventuell festgestellten Schäden.