Für kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster ist eine jährlich wiederkehrende Prüfung vorgeschrieben.
Auszüge aus der BG-Richtlinie:
"Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden".
"Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer
Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von
kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann."
Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und nicht zuletzt die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen guten und regelmäßigen Service
wird der betriebssichere Zustand Ihrer Anlagen erhalten.
Bei der Prüfung wird die Anlage auf ihre Sicherheit und Zustand geprüft. Sie erhalten als Nachweis ein Prüfprotokoll und es wird eine Prüfplakette am Bauteil angebracht. Festgestellte Mängel
müssen umgehend beseitigt werden, gerne erstellen wir Ihnen im Bedarfsfall ein individuelles Angebot.